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News 21 - 2024

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Walter Berthold Montag, 13. Mai 2024 von Walter Berthold

News 21 - 2024

Achtung Abo-Falle!

Verbraucherzentrale warnt: Widerspruch einlegen!

Quelle: Wochenblatt - 11.05.2024

Heute mal nichts aus dem Internet, sondern ein Fall aus der Zeitung. Aber da das Thema auch für uns alle interessant ist, stelle ich es hier als Newsletter zur Verfügung.

Nach einer Online-Bestellung als »Dankeschön« oder getarnt als Testabonnement eines Magazins - mancher Verbraucher kann gar nicht mehr nachvollziehen, wie er zu einem Zeitschriftenabo kam oder ist sich sogar sicher, keines abgeschlossen zu haben. Auf einmal flattert trotzdem eine Rechnung ins Haus. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat einen Fall aufgegriffen und erklärt, was zu tun ist.

Zeitschrift kam überraschend ins Haus

Im Oktober 2023 bekam eine Frau die Zeitschrift, »Cicero« ins Haus geliefert. Sie ging von einer Werbeaktion aus - bis Ende Dezember eine Rechnung über 73,80 Euro von der Pressevertriebszentrale PVZ ankommt. Die Frau widerspricht der Zahlungsaufforderung. Die PVZ entgegnet ihr, dass ihr eine Widerrufsbelehrung im September 2023 zugesandt wurde und der Widerruf nicht fristgerecht sei. Das Schreiben war im Spam-Ordner ihres E-Mail-Postfaches hängengeblieben.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sagt: Ein Vertrag ist grundsätzlich nur gültig, wenn beide Vertragspartner zustimmen. Eine Willenserklärung der Frau liege nicht vor. "Aus unserer Sicht ist deshalb kein Vertrag zustande gekommen" erklärt Sylvia Leske, Beraterin der Verbraucherzentrale.

Ganz abgesehen davon hätte die Verbraucherin nach Erhalt der ersten Zeitschrift sechs Wochen Zeit gehabt, den Vertrag zu widerrufen - die hatte ihr der Anbieter statt der gesetzlichen 14 Tage eingeräumt. Damit die Frist beginnt, hätte sie aber vorab über ihr Recht belehrt werden müssen.

Dass das entsprechende Dokument in ihrem E-Mail-Spam-Ordner landete, sei der Verbraucherin nicht vorzuwerfen: Schließlich war sie sich keines Vertragsschlusses bewusst und die Widerrufsbelehrung offenbar fehlerhaft: Nicht der Vertragspartner war genannt, sondern nur die PVZ als Dienstleistungsunternehmen. "Unserer Auffassung nach erfolgte die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß. In diesem Fall besteht eine Frist von einem Jahr und 14 Tagen. Damit wäre ihr Widerruf noch fristgerecht gewesen", erläutert Leske. Darauf wies die Verbraucherzentrale Niedersachsen den Anbieter hin und das Abo wurde storniert. • Bei weiteren Fragen zu untergeschobenen Zeitschriftenabos hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale unter Tel. 0511-911960.

Bei Fragen könnt ihr euch gerne bei mir oder eurem Kursleiter melden.

Lieben Gruß

Walter Berthold

Herausgeber:
Walter Berthold - Computertraining für Senioren
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